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Internationale Kinderkunst Ausstellung Lidice

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Ausstellungsstatut

I. Grundlegende Bestimmungen

1. Charakteristik des Wettbewerbs
Der Wettbewerb „Internationale Kinderkunstausstellung Lidice“ (nachstehend nur „IKKA“) wird alljährlich von der Gedenkstätte Lidice zu Ehren der Kinder von Lidice veranstaltet, die nach der Vernichtung des Dorfes Lidice am 10. Juni 1942 von ihren Eltern abgetrennt worden sind, 82 Kinder sind von Nazis im Vernichtungslager getötet worden und nur 17 Kinder sind bis zum Kriegsende am Leben geblieben. Die Hauptaufgabe des Wettbewerbs ist, den Kindern aus der Tschechischen Republik und vom Ausland einen künstlerischen Ausdruck zu geben, in einer kriegsfreien Welt zu leben und dadurch auch zur Entwicklung der Kinderkreativität im Rahmen der bildenden Kunst und der internationalen Zusammenarbeit beizutragen. Die ausgewählten Werke von Kindern werden auf der Internationalen Kinderkunstausstellung Lidice präsentiert, die im Jahr 1972 gegründet wurde, bzw. auf weiteren Aktionen.

2. Ausstellungsveranstalter
Der Organisator bzw. der Veranstalter der Ausstellung ist die Lidice Gedenkstätte, die Zuschussorganisation des Kulturministeriums der Tschechischen Republik, Kontaktadresse: MDVV Lidice, Památník Lidice, Lidická galerie, Tokajická 152, 273 54 Lidice, email: children@mdvv-lidice.cz; https://www.mdvv-lidice.cz (nachstehend nur „ der Veranstalter“).

3. Schirmherrschaft und Unterstützung
Die Schirmherrschaft und die Unterstützung zur Ausstellung bieten Kulturministerium der Tschechischen Republik, Außenministerium der Tschechischen Republik, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik, Tschechische UNESCO-Kommission und Tschechische Zentren.

4. Wettbewerbsthema
Der Veranstalter legt das Thema für den entsprechenden Jahrgang des Wettbewerbs gemäß der Empfehlung von UNESCO fest und zwar unter Berücksichtigung zu aktuellen internationalen Jubiläen oder zu den von UNESCO unterstützten Veranstaltungen und dann wird das ausgewählte Thema des neuen Wettbewerbsjahrgangs auf der Eröffnung der Ausstellung des vorangehenden Jahrgangs verkündigt.

II.Wettbewerb

1. Teilnahme im Wettbewerb
Der Wettbewerb ist für die Kinder im Alter von 4 bis 16 Jahren aus aller Welt und für die Menschen mit den Behinderungen ohne Altersbeschränkung bestimmt. Aus der Identifizierung des Werkes muss hervorgehen, dass es dem Teilnehmer mit einer Behinderung gehört. Diese Werke werden dann vom Organisator als „ohne Alter“ gekennzeichnet.
Die Kinder aus Vorschul- und Schuleinrichtungen sowie die Einzelpersonen können ihre Kunstwerke in den Wettbewerb anmelden. Der Wettbewerb ist in zwei Runden geteilt. Die Einladung zur Teilnahme ist unter https://www.mdvv-lidice.cz/ zugänglich.

2. Bedingungen zur Annahme der Kunstwerke
In den Wettbewerb werden die Werke angenommen, die auf genannte Postdresse angeliefert werden und mit einem Absendungsstempel gekennzeichnet werden. Das Datum des Poststempels der Einsendungen darf kein späteres sein als der Einsendeschluss des Wettbewerbs. Später gesendete Arbeiten können weder zum aktuellen Wettbewerb, noch zu folgenden Wettbewerben zugelassen werden. Die maximal zugelassene Größe eines 2D Werkes (flächenhafte) beträgt 70 x 50 cm, die maximal zugelassene Größe eines 3D Werkes beträgt 100 x 70 x 40 cm, das maximale Gewicht beträgt 10 kg. Die Arbeiten nutzen verschiedene Kunsttechnik – z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien und kombinierte Technik , Filme, Animationen, Kunstobjekte, Metallprodukte, Keramik, Holz, Glas, Textilien und Papier.

Die folgenden Identifikationsdaten müssen eine Wettbewerbsarbeit begleiten:

-  Der Vor- und Nachname des Kindes

-  Das Alter, das Geburtsjahr und das Geschlecht des Kindes
-  Der Name des Werkes

-  Die Technik, mit der das Werk erstellt wurde
- Die Bezeichnung, Firmen-ID und die Adresse (Straße, Postleitzahl, Stadt) der Schule oder Organisation, die die Arbeiten sendet; auf diese Adresse werden dann später die Bewertungsinformationen geschickt
-  Die E-Mail-Adresse der Organisation und die E-Mail-Adresse der Pädagogen, die die Arbeiten zusenden und über den Wettbewerb informiert werden wollen.

Falls das Kind nimmt als eine Einzelperson im Wettbewerb teil, geben Sie seine Namen, Alter, Geschlecht und Hausadresse inkl. E-Mail (seiner Eltern) an.

3. Feierliche Preisverleihung
Zur feierlichen Preisverleihung werden eingeladen: die Kinder aus der Tschechischen Republik, die mit der Medaille für die Einzelpersonen ausgezeichnet wurden, die Repräsentanten der Schulen, die mit dem Preis der Jury ausgezeichnet wurden und die ausgewählten ausländischen Teilnehmer. Die Einladung der preisgekrönten Teilnehmer vom Ausland ist von den finanziellen Möglichkeiten des bestimmten Jahrgangs abhängig und ist in Regel des aktuellen Jahrgangs auf Web-Seiten der IKKA angegeben. Spätestens im August sollen die Preise für die ausländischen Teilnehmer an das Außenministerium der Tschechischen Republik übergeben werden, welches ihre Zusendung an die Botschaften der CRE in einzelnen Ländern sicherstellt.

4. Werbeaktivitäten
Die Werbeaktivität des Wettbewerbs wird vom Veranstalter gesichert, im Ausland wird diese Tätigkeit von den tschechischen Botschaften und Tschechischen Zentren sichergestellt. Die Informationen vom Wettbewerb finden Sie unter https://www.mdvv-lidice.cz/. Die Werbeaktivität beinhaltet: Einladung der Kinder zur Teilnahme, Plakaten, Kataloge, Einladungskarten, Web-Seiten, Werbung und die Informationen in Pressen- und elektronischen Medien.

 

III. Fachjury, Bewertung der Arbeiten

1. Fachjury

Die Bewertung der Arbeiten wird von der Fachjury durchgeführt. Der Veranstalter wird die Geschworene für den entsprechenden Jahrgang sowie für die 1. und 2. Runde des Wettbewerbs ernennen. Der Veranstalter wählt die Geschworene aus den Experten vom Fachgebiet der Pädagogik und bildender Kunst aus der Tschechischen Republik und vom Ausland aus. Die Sprachkenntnisse der Jurymitglieder sind erwünscht.

2. Vorsitzender der Jury
Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter zusammenrufen. Die Jury-Mitglieder werden ihren Vorsitzenden auf der Sitzung der ersten Runde wählen, der dann auch der Vorsitzende der zweiten Runde des Wettbewerbs sein wird. Der Vorsitzende leitet die Jurysitzungen.

3. Verhandlungen und Entscheidungen der Jury
Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Folgende Personen können an diesen Sitzungen teilnehmen: der Kurator (Wettbewerbsleiter), Art Direktor (bestimmt den visuellen Charakter der Ausstellung) und gemäß der Entscheidung vom Veranstalter die ehrenhaften Gäste wie z.B. die Mitarbeiter der Botschaften, die Vertreter von Personen die die Schirmherrschaft und Unterstützung sicherstellen und weiter auch die Personen, die an der Werbeaktivitäten des Wettbewerbs teilnehmen. Die Teilnahme der an der Sitzung anwesenden Jury-Mitglieder und weiteren Personen wird in einer Anwesenheitsliste registriert.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit aller ernannten Mitglieder der jeweiligen Wettbewerbsrunde anwesend ist. Beschlüsse werden durch die öffentliche Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, wobei jeder Geschworene eine Stimme hat. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme vom Vorsitzenden. Die Ergebnisse der IKKA werden ausschließlich von den Jury-Mitgliedern entschieden und ihre Entscheidung muss objektiv sein. Aus der Jurysitzung wird ein Protokoll angefertigt.

4. Bewertung der Werke
Typen von Auszeichnungen:
- Ehrenhafte Anerkennung – Diplom
- Medaille Lidice Rose für die Einzelpersonen – Diplom und Medaille
- Medaille Lidice Rose für eine Schule für die Sammlung von Werken - Diplom und Medaille für die preisgekrönte Schule, die Werke aus einer Sammlung erhalten die Ehrenhafte Anerkennung
- Jury-Preis für eine Schule aus der Tschechischen Republik – Gedenkpreis, Diplom und Medaille
- Jury-Preis für eine Schule vom Ausland – Gedenkpreis, Diplom und Medaille

Der Preis der Jury wird für eine außergewöhnliche Sammlung der Werke verliehen, die aus einer Schule gesendet wurde und für die langfristige hochwertige Zusammenarbeit mit Kindern. Die Anzahl der Auszeichnungen ist nicht genau bestimmt.


IV. Manipulation mit den Kunstwerken

1. Registrierung der eingehenden Arbeiten
Der Veranstalter registriert die eingehenden Sendungen der Werke von einzelnen Organisationen und auch von individuellen Teilnehmern. Das Verzeichnis der registrierten Institutionen und der Einzelpersonen wird auf folgende Adresse veröffentlicht: https://www.mdvv-lidice.cz/.  Alle Werke aus den eingehenden Einsendungen werden nachfolgend vom Veranstalter so registriert, dass die Registrierung spätestens bis zur 1. Wettbewerbsrunde durchgeführt wird.

2. Rechte vom Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt über jedes gelieferte Kunstwerk ausschließlich nach eigenem Ermessen zu verfügen, um den Sinn der IKKA zu erfüllen. Die von Jury preisgekrönten Arbeiten werden vom Veranstalter kostenlos (als eine Spende) ins Eigentum der Tschechischen Republik überführt. Der Veranstalter wird mit denen so verwalten, dass die allgemein gültigen verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, der Einklang mit der Stiftungsurkunde, diese Satzung und die internen Vorschriften des Veranstalters eingehalten werden.
Der Veranstalter kann andere Werke nach eigener Überlegung verwenden, z.B. er kann die Werke oder ihre Reproduktionen verkaufen, versteigern und den erreichten Erlös für den Zweck der IKKA nutzen. Die Wettbewerbsteilnehmer können andere vom Veranstalter nicht genutzte Werke auf Grund ihrer vorläufigen Anforderung bis zum Ende des Kalenderjahres abholen. Andere unaufgeforderte Arbeiten und alle dreidimensionale Werke werden mit Rücksicht auf den begrenzten Lagerraum nachfolgend vernichtet.
Der Wettbewerbsteilnehmer berechtigt den Veranstalter über die nachfolgenden Tätigkeiten: die Werke zu bewerten und mit den Preisen zu schätzen, weiter die Werke auszustellen, zu leihen, zu reproduzieren, kostenlos ins Vermögen der Tschechischen Republik zu übernehmen, in die Sammlung CES einzuordnen, zu vervielfältigen in elektronischer, Druck- oder in anderer Form und die Vervielfältigungen der Werke für die wohltätigen und Verkaufszwecken zu verbreiten (z.B. wie die Postkarten, Poster, Kalender, Kataloge). Diese dann für die Werbung der IKKA zu nutzen, bzw. auch zu verkaufen und den Verkaufserlös zu behalten.

3. Veröffentlichung von Werken, Ausstellung
Die preisgekrönten Arbeiten bzw. weitere vom Veranstalter ausgewählten Arbeiten werden von ihm inkl. der Bilderdokumentation auf die Adresse https://www.mdvv-lidice.cz/ veröffentlicht oder sie werden auf anderer geeigneten Weise der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Ausstellung der vom Veranstalter ausgewählten Arbeiten wird alljährlich organisiert. Die Eröffnung der Ausstellung findet zum Monatswechsel Mai und Juni anlässlich IKT (Internationaler Kindertages) und des Gedächtnistages von Vernichtung des Dorfes Lidice statt und verläuft bis zum Ende November. Der Sitz vom Hauptteil der Ausstellung ist die Gebäude der Lidice Galerie. Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung werden feierlich die Preise verliehen. Die Werke werden nach der Beendigung der Ausstellung im IKKA-Depot aufbewahrt und später zu weiteren Zwecken benutzt (wie z.B. als die Wanderausstellungen, Bannerausstellungen, Publikationen).

4. Einreihung der Werke in die IKKA Untersammlung
Die von der Jury preisgekrönten Werke werden in die Untersammlung der IKKA aufgenommen. Diese Untersammlung ist registriert ab Jahr 2020 im Zentralregister für Museumssammlungen (CES) und zwar gem. dem Gesetz Nr. 122/2000 Slg. (Schutz der Museumssammlungen).


V. Schutz der persönlichen Daten

1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden zur Erfüllung der Tätigkeiten gemäß der Stiftungsurkunde der Lidice Gedenkstätte und der Internationalen Kinderkunstausstellung verarbeitet. Es handelt sich um folgende Daten: Name, Alter, Geschlecht, Adresse, Email und Telefon Nr., Name vom Pädagogen und seine Email und Telefon Nr. und Adresse seiner Schule. Diese Daten werden bei der Bearbeitung der Tagesordnung des Wettbewerbs für die folgenden Zwecke verwendet: für Edition vom Katalog, evtl. weiterer Publikationen und Drucksachen bzgl. Wettbewerb, für die Veröffentlichung der Informationen auf eigenen Web-Seiten, auf eigenen Sozialnetzwerken oder in den Medien. Die personenbezogenen Daten werden 3 Jahre nach der Beendigung des Wettbewerbs bewahren. Bei den Werken, die in die Untersammlungen eingeordnet werden, stimmt die Zeit ihrer Speicherung mit dem Ende ihrer Registration überein.

2. Bereitstellung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten können unseren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden, z.B. dem Verwalter der Wettbewerbsweb-Seiten. Der Teilnehmer, der seine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, hat jederzeit das Recht die Information zu verlangen, welche seine Daten gerade verarbeitet werden. Er hat das Recht, eigene Daten korrigieren oder ergänzen zu lassen, er darf eine Einschränkung bei der Datenbearbeitung zu fordern, einen Protest oder eine Beschwerde gegen die Datenverarbeitung zu erheben, eine Datenübertragung zu verlangen, über eine Verletzung der Sicherstellung der personenbezogenen Daten, deren Löschung und über andere im Gesetz zum Thema Daten-schutz festgelegten Rechte informiert zu werden.

 

VI. Schlussbestimmungen

  1. Für die Erfüllung der Tätigkeit, die in der Gründungsurkunde der Lidicer Gedenkstätte  und der Internationalen Kinder-Kunstausstellung angegeben wird, werden die perso-nenbezogenen Daten der Teilnehmer des Wettbewerbs gesammelt. 
  2. Es handelt sich um die folgenden Daten: Name, Alter, Geschlecht, Adresse, Email, Te-lefon Nr., Name von dem Pädagogen und seine Email, Telefon Nr. und Adresse seiner Schule. Diese Daten werden bei der Bearbeitung der Tagesordnung des Wettbewerbs für die folgenden Zwecke verwendet: für Edition vom Katalog und evtl. weiterer Publi-kationen und Drucksachen bzgl. Wettbewerb, für die Veröffentlichung der Informatio-nen auf eigenen Web-Seiten, auf eigenen Sozialnetzwerken oder in den Medien.  
  3. Die Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert. 
  4. Die personenbezogenen Daten können unseren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden, typischerweise dem Webmaster der Webseiten des Wettbewerbs. Der Teilneh-mer, der seine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, hat das Recht, jederzeit die Informationen zu verlangen, welche seine personenbezogenen Daten gerade bear-beitet werden. Er hat das Recht, eigene Daten korrigieren oder ergänzen zu lassen, er darf eine Restriktion bei der Datenbearbeitung zu fordern, einen Protest oder eine Be-schwerde gegen die Datenbearbeitung zu erheben, eine Datenübertragung zu verlangen, über eine Verletzung der Sicherstellung der personenbezogenen Daten, deren Löschung und über andere im Gesetz zum Thema Datenschutz festgelegten Rechte informiert zu werden.  
     

VII. Schlussbestimmungen

Diese Satzung darf nur vom Direktor des Organisators (Lidice Gedenkstätte) ergänzt und präzisiert werden und ihre Gültigkeit und Wirkung tritt zum 16.10.2019 in Kraft. An diesem Tag wird die früher herausgegebene Satzung der IKKA Lidice vom 1.11.2012 abgeschafft.
 
In Lidice, den 16. 10. 2019
  Mgr. Martina Lehmannová
   Direktorin der Lidice Gedenkstätte

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