Ausstellungsstatut
Präambel
Die Internationale bildnerische Kinderausstellung Lidice (in der Folge „IBKA Lidice genannt“) ist eine Kulturveranstaltung, deren Auftrag es ist, den Kindern aus der ganzen Welt die Möglichkeit zu bieten, sich bildnerisch zu äußern und die Sehnsucht zu präsentieren, in der Welt ohne Kriege zu leben, in der es gewährleistet ist, die Kindersehnsüchte zu verwirklichen.
Pietätmotivation für die Gründung der Tradition der Ausstellungsveranstaltung war und bleibt die Ehrung des Andenkens an die Kinderopfer aus der tschechischen Gemeinde LIDICE, die von den deutschen Faschisten ermordet wurden. Die Ausstellung symbolisiert zugleich das Andenken an alle Kinder, die in den Kriegskonflikten umkamen.
Die IBKA Lidice wird im Auftrag des Kulturministeriums der Tschechischen Republik und mit ständiger aktiver Unterstützung des Außenministeriums, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Körperkultur und der Tschechischen Kommission für die UNESCO durch die Beitragorganisation des Kulturministeriums, die Gedenkstätte Lidice, veranstaltet.
Die Ausstellung hat ihren ständigen Sitz in der Lidicer Galerie der Gedenkstätte Lidice in der Gemeinde Lidice.
Konzeptionelle Idee und schöpferisches Potential der Internationalen bildnerischen Kinderausstellung Lidice ist der internationale Wettbewerb auf dem Gebiet der bildnerischen Werke der Kinder aus der Tschechischen Republik sowie dem Ausland. Das Thema des internationalen Wettbewerbs wird durch die Gedenkstätte Lidice nach der UNESCO-Empfehlung mit Rücksicht auf aktuelle internationale Jahrestage oder die durch die UNO geförderten Ereignisse festgelegt.
Die Ausstellung wird als Ergebnis dieses Wettbewerbs im Juni anlässlich des Jahrestages der Vernichtung der Gemeinde Lidice alljährlich eröffnet.
I. Internationale bildnerische Kinderausstellung Lidice und der internationale Wettbewerb
- IBKA und der internationale Wettbewerb (in der Folge „Wettbewerb“ genannt) werden durch die Rechtsordnung der Tschechischen Republik geregelt.
- Die Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme wird in tschechischer und englischer Version durch die Gedenkstätte Lidice (in der Folge „Veranstalter“ genannt) versandt. Die Interessenten in der Tschechischen Republik werden durch den Veranstalter direkt, die ausländischen Interessenten dann in der Zusammenarbeit mit dem Außenministerium mittels der Vertretungsbehörden der Tschechischen Republik angesprochen. Die Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme wird zugleich an der Internetadresse: http://www.lidice-memorial.cz a http://www.mzvcr.cz/kultura veröffentlicht.
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Die Aufforderung enthält:
- Wettbewerbsthema
- Alterskategorien der Teilnehmer
- Termin und Adresse für die Abgabe oder Zusendung der bildnerischen Werke zu dem Wettbewerb
- weitere Wettbewerbsbedingungen für die Wettbewerbsteilnahme.
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Die materiellen Substrate, durch die die bildnerischen Werke ausgedrückt werden, werden mit der Zustellung dem Veranstalter für das Geschenk der Tschechischen Republik gehalten und nicht zurückgegeben. Der Veranstalter ist berechtigt, über dieses Geschenk der Tschechischen Republik als Eigentum der Tschechischen Republik gemäß dem Gesetz Nr. 219/2000 Slg., über das Eigentum der Tschechischen Republik und deren Auftreten in Rechtsverhältnissen, in der Fassung späterer Vorschriften, und im Einklang mit der Gründungsurkunde zu verfügen.
Die zugesandten Werke sammelt der Veranstalter und über den Annahmetermin und die Anzahl bildnerischer Werke führt er eine Sondererfassung.
Die bildnerischen nach festgelegtem Termin zugesandten Werke werden in die Auswahl für den Folgejahrgang aufgenommen.
- Die Verfügung über die Persönlichkeitsrechte an bildnerischen Werken wird durch das Gesetz Nr. 121/2000 Sb., über das Autorenrecht, über die mit dem Autorenrecht zusammenhängenden Rechte und über die Änderung einiger Gesetze (Autorengesetz), in der Fassung späterer Vorschriften geregelt.
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Mit der Absendung der bildnerischen Werke zum Wettbewerb bietet der Teilnehmer dem Veranstalter die Berechtigung, das Werk in folgendem Umfang zu nutzen:
- Vervielfältigung in elektronischer Gestalt und weitere Übermittlung so, dass wer auch immer dazu an der Stelle und in der Zeit nach seiner eigenen Wahl insbesondere durch Computer - oder ähnliches Netz, im Rahmen der Propagierung der IBKA Lidice, Zugriff hat
- Vervielfältigung in materieller Gestalt und Verbreitung solcher Exemplare für Wohltätigkeitszwecke
- Verleihung von bildnerischen Werken zu Zwecken anderer Ausstellungen ähnlicher Einstellung
- Veräußerung der Originale von bildnerischen Werken
- Veröffentlichung der Werke, und zwar als Aufnahme oder Übertragung, durch Fernsehsendung und -übertragung des Werkes
- Benutzung im Umfang, der zur Propagierung der IBKA Lidice unentbehrlich ist, insbesondere im Rahmen der Aufforderung zur Teilnahme, auf Plakaten, in Katalogen und Einladungen, und zwar auch für die Folgejahrgänge der IBKA Lidice.
II. Wettbewerbsteilnahme
- An dem Wettbewerb können die Kinder und die Jugend im Alter von vier bis sechzehn Jahre teilnehmen.
- Die zum Wettbewerb zugesandten Werke sind mit dem Namen und Zunamen des Autors mit Angabe des Alters, der Bezeichnung und der Adresse der Schule, einschließlich des Staates, beziehungsweise der persönlichen Adresse zu versehen.
- Zum Wettbewerb werden zweidimensionale und dreidimensionale bildnerische Werke ohne Beschränkung verwendeter Materialien und bildnerischer Techniken aufgenommen.
- Zum Wettbewerb können die bildnerischen Werke von den Teilnehmern, deren gesetzlichen Vertretern, von den Schulen und weiteren Einrichtungen angemeldet werden, die mit den Kindern und der Jugend arbeiten.
III. Bewertung bildnerischer Werke und Erteilung von Einschätzungen
- Die bildnerischen Werke werden durch die Fachjury bewertet.
- Die Jury wird von dem Veranstalter ernannt und einberufen.
- Als Jurymitglieder ernennt der Veranstalter die Bürger aus den Reihen der Fachöffentlichkeit in der Tschechischen Republik sowie dem Ausland so, dass er die Unparteilichkeit des Entscheidungstreffens der Jury sicherstellt.
- Die Funktionsperiode der Jurymitglieder dauert drei Jahre. Nach Ablauf dieser Periode kann die Mitgliedschaft maximal für eine weitere Funktionsperiode erneuert werden.
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Die Jurymitgliedschaft erlischt:
- mit Ablauf des Mandats
- mit Rücktritt
- mit Abberufung (die Abberufung eines Jurymitglieds ist in der Kompetenz des Veranstalters)
- mit Tod
Nach Erlöschen der Mitgliedschaft ernennt der Veranstalter ein neues Jurymitglied so, dass der Wettbewerbsverlauf nicht gestört wird.
- Die Jury hat ungerade Anzahl von Mitgliedern und vor dem Beginn der Bewertung wählt sie ihren Vorsitzenden. Sie ist beschlussfähig, falls absolute Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Den Beschluss fasst sie mit öffentlicher Abstimmung durch einfache Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend, falls auch dann nicht entschieden wird, werden zwei Preise rklärt.
- Die Jury entscheidet über die Erteilung von Einschätzungen nach bildnerischen Kategorien, die sie selbst vor der Wettbewerbseröffnung festlegt, d.h. nach Material und bildnerischen Techniken. Die Jury kann in Sektionen tagen.
- Über die Sitzungen der Jury und das Ergebnis ihre Abstimmung wird ein Protokoll angefertigt, das von anwesenden Jurymitgliedern und dem Direktor des Veranstalters unterzeichnet wird.
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Die durch die Fachjury ausgewählten bildnerischen Werke werden mit der Ehrenanerkennung mit Diplom und die beste von diesen bildnerischen Werken mit der Medaille Lidicer Rose mit Diplom eingeschätzt.
Alle eingeschätzten bildnerischen Werke werden von dem Veranstalter in der Lidicer Galerie ausgestellt werden.
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Die Übergabe von Einschätzungen den Wettbewerbsteilnehmern aus der Tschechischen Republik hat der Veranstalter sicherzustellen, die Übergabe von Einschätzungen den Wettbewerbsteilnehmern aus dem Ausland hat der Veranstalter in der Zusammenarbeit mit dem Außenministerium der Tschechischen Republik mittels der Vertretungsbehörden der Tschechischen Republik sicherzustellen.
Gleichzeitig mit der Übergabe von Einschätzungen hat der Veranstalter die Einladung zur Teilnahme im Rahmen des weiteren Wettbewerbsjahrgangs zu sichern.
IV. Propagierung der IBKA Lidice und Wettbewerbe
- Die Propagierung ist von dem Veranstalter sicherzustellen.
- Die Propagierung umfasst die Aufforderung zur Teilnahme, die Plakate, den Katalog, die Einladungen.
- Zur Propagierung der IBKA können auch die Medien ausgenutzt werden.
V. Schlussbestimmungen
- Die Fassung dieses Statutes kann je nach Bedarf geändert und ergänzt werden. Die Änderungsvornahme ist in der Kompetenz des Direktors der Gedenkstätte Lidice.
- Nachdem dieses Statut der IBKA Lidice wirksam geworden ist, wird das seit 29.4.2003 wirksame Statut der IBKA Lidice aufgehoben.
- Dieses Statut wird mit dem Tage 1. 11. 2006 wirksam.
In Lidice, den 26. September 2006
JUDr. Milous Červencl
Direktor der Gedenkstätte Lidice